Prüfungsangelegenheiten
Grundlage für das Studium ist die Prüfungsordnung. Hier finden Sie Informationen zu der An- und Abmeldung von Lehrverantstaltungen und von Klausuren. Ein wichtiger Teil des Masterabschlusses ist die Masterarbeit, auch hierzu finden Sie hier eine Auskunft.
An- und Abmeldung von Lehrveranstaltungen
Für alle Praktika und Seminare müssen Sie sich in Basis fristgerecht anmelden. Die Belegverfahren starten in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Semesters. In einigen Fällen kann es zu vorgezogenen Belegfristen kommen und für die B-Module gibt es eine zentrale Belegfrist während der Vorlesungszeit. Das Studiengangsmanagement informiert rechtzeitig über die geltenden Belegfristen über die Semesterverteiler.
Die Abmeldung von einer Lehrveranstaltung ist bis eine Woche nach Beginn der Lehrveranstaltung ohne Angabe von Gründen möglich. Bei Veranstaltungen mit einer Dauer von 4 Wochen oder weniger ist eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen nur bis zum Tag vor Beginn der Veranstaltung möglich. Falls Sie sich nicht mehr selber über Basis abmelden können, senden Sie bitte eine E-Mail das Studiengangsmanagement (pharmazie@uni-bonn.de) mit folgenden Angaben: Name, Matrikelnummer, Name der Lehrveranstaltung.
Nach der Frist ist eine Abmeldung nur aus triftigen Gründen möglich.
FAQs zur An- und Abmeldung von Lehrverantstaltungen
Bitte prüfen Sie zunächst Folgendes:
- Prüfen Sie im nicht eingeloggten Zustand, ob die Belegfrist aktiv ist.
- Schauen Sie in Basis nach, ob die in der Studien- und Prüfungsordnung angegebenen
- Voraussetzungen erfüllt und in Basis eingetragen sind.
- Wählen Sie in Basis das gewünschte Semester aus, bevor Sie sich einloggen.
- Vergewissern Sie sich, dass Sie für das betreffende Semester zurückgemeldet sind.
Wenn die Probleme weiterhin bestehen, wenden Sie sich vor Ablauf der Belegfrist per E-Mail an das Studiengangsmanagement (pharmazie@uni-bonn.de) mit folgenden Angaben: Name, Matrikelnummer, Name der Lehrveranstaltung, Problembeschreibung ggf. mit Screenshot.
An- und Abmeldung von Prüfungen
Für alle Prüfungen müssen Sie sich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin in Basis an- oder abmelden. Eine Teilnahme an einer Prüfung ohne Anmeldung ist nicht zulässig. Die Anmeldungen für die Klausuren beginnen in der Regel im Wintersemester Mitte November und im Sommersemester Mitte Mai. Bitte beachten Sie dazu die Informationen des Studiengangsmanagement über die Semesterverteiler.
Hier geht es zur Klick Anleitung
Krankheitsbedingter Rücktritt
Wenn Sie sich nach Ende der Abmeldefrist von einer Prüfung abmelden möchten, ist dies nur aus triftigen Gründen möglich, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit. Dann müssen Sie unverzüglich ein Attest über eine bestehende Prüfungsunfähigkeit im Original vorlegen. Bitte informieren Sie auch die*den Prüfer*in per E-Mail, dass Sie nicht teilnehmen können. Für das Attest gilt: Sie benötigen eine Bescheinigung über die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Sie können Ihre*n Ärztin*Arzt bitten, dieses Formular zu verwenden. Wenn die*der Ärztin*Arzt selbst eine Bescheinigung ausstellt, notieren Sie darauf bitte Ihre Matrikelnummer und den bzw. die Namen der Klausur(en), an denen Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen können. Das Attest muss innerhalb einer Woche beim Sekretariat des Prüfungsausschusses Pharmazie eingereicht werden (per Post an: Frau Mazurkewitz, An der Immenburg 4, 53121 Bonn oder Sie werfen es im Altbau in das Postfach des Prüfungsausschusses). Wenn das Attest eingegangen ist, wird es in der Regel am selben oder am nächsten Tag in Basis erfasst, Sie bekommen dann keine gesonderte Nachricht. Falls die*der Prüfer*in zunächst ein "nicht erschienen" eingetragen hat, wird dieser Eintrag überschrieben.
FAQs zur An- und Abmeldung von Prüfungen
Bei Anmeldeproblemen wenden Sie sich vor Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail an das Studiengangsmanagement und geben dabei Ihren Namen, Matrikelnummer, Prüfung und eine Beschreibung des Problems an.
Wenn Sie am ersten Termin teilgenommen und nicht bestanden haben, können Sie sich erst dann für den zweiten Termin anmelden, wenn die Ergebnisse des ersten Termins in Basis eingetragen wurden.
Eine Nachmeldung ist in der Regel ausgeschlossen.
Jede nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden, insgesamt haben Sie also drei Versuche.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung, die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen und für Entscheidungen über Anträge und Widersprüche von Studierenden zu Prüfungsangelegenheiten.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Professorinnen und Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachgruppe Pharmazie sowie Studierenden des Masterstudiengangs Arzneimittelforschung (Drug Research) zusammen.
Anträge an den Prüfungsausschuss sind schriftlich einzureichen und können per Post gesendet (Prüfungsbüro Pharmazie, Frau Tatjana Müller, An der Immenburg 4, 53121 Bonn), in den Briefkasten des Prüfungsbüros (Frau Tatjana Müller) im Foyer des Altbaus eingeworfen oder per E-Mail (pharm.end@uni-bonn.de) eingereicht werden. Dabei ist auf folgende Inhalte zu achten (falls es kein Formular gibt): Name, Matrikelnummer und aktuelle Anschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, E-Mail-Adresse, Inhalt des Antrags mit Begründung und gegebenenfalls Anlagen, sowie Datum des Antrags und Unterschrift.
Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit
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Kontakt
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