Bewerbung und Auswahlverfahren

Voraussetzungen -  Zulassung

Zugelassen werden können Interessierte mit einem abgeschlossenen Studium und einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss:

  •               im Staatsexamensstudiengang Pharmazie, Lebensmittelchemie, Human- oder Tiermedizin oder einen gleichwertigen Abschluss, oder
  •               in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang (Bachelor) der Pharmazie oder einem naturwissenschaftlichen, pharmazienahen Fach, erworben in der EU, oder   
  •               in einem Bachelor-Studiengang, erworben an einer Universität außerhalb der EU, nach Prüfung des Studienumfanges, oder
  •               in einem Fachhochschul-Studiengang, erworben in einem fachnahen Studiengang innerhalb oder außerhalb der EU nach Prüfung des Studienumfanges.

Wie viele Studienplätze gibt es?

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt und jedes Semester werden ca. 20 Studierende zugelassen. Da die Zahl der Bewerber*innen die Zahl der Plätze in der Regel übersteigt, wird ein Auswahlverfahren entsprechend der Auswahlverfahrensordnung für diesen Studiengang durchgeführt. Im Auswahlverfahren wird eine Rangliste anhand der Kriterien „erste Hochschulabschluss“ und „Art und Umfang der praktischen Kenntnisse aus dem ersten Studium“ gebildet.

Es wird empfohlen, sich bei den Dozent*innen Ihres gewünschten Schwerpunktbereiches vorab über eine mögliche Betreuung zu erkundigen.


Wann und wie kann ich mich bewerben?

Bewerben
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Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester geht vom 1.6. bis 15.7. eines jeden Jahres, die Bewerbungsfrist für das Sommersemester jeweils vom 1.12. bis 15.1

Bewerbungen sind ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität Bonn möglich.


Welche Nachweise und Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

Je nach Art und Herkunft Ihres ersten Abschlusses benötigen Sie folgende Unterlagen, sie Sie im Bewerbungsportal hochladen können:

  • das Abschlusszeugnis des vorangegangenen Studienganges und/oder das Transkript, aus dem die einzelnen Fächer/Module hervorgehen. Eine Bewerbung ist auch dann möglich, wenn Sie Ihren ersten Abschluss in dem Semester erlangen, in dem Sie sich bewerben.
  • Den Nachweis der ausreichenden Kenntnis der deutschen Sprache auf dem Niveau DSH 2, wenn Sie Ihre    Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Schule erworben haben oder Ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule in deutscher Sprache. Eine Übersicht über mögliche Deutschnachweise finden Sie hier.                                       
  • Bewerber*innen, die die Fachsprachprüfung einer Apothekerkammer bestanden haben, können einen Antrag auf Befreiung von der Sprachprüfung stellen.
  • Den Nachweis der englischen Sprache auf dem Niveau B2. Dazu genügt ein deutsches Abiturzeugnis oder ein anerkannter Sprachtest.
  • Wenn möglich das Modulhandbuch oder einen Link zu einer Modulübersicht Ihres ersten Abschlusses.
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© Dominik Thimm

Kontakt

Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen des Bereiches Studium und Lehre.

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