An- und Abmeldung von Prüfungen

Für alle Prüfungen müssen Sie sich bis eine Woche vor dem Prüfungstermin in Basis an- oder abmelden. Eine Teilnahme an einer Prüfung ohne Anmeldung ist nicht zulässig. Die Anmeldungen für die Klausuren beginnen in der Regel im Wintersemester Mitte November. Bitte beachten Sie dazu die Informationen des Studiengangsmanagement über die Semesterverteiler.

Krankheitsbedingter Rücktritt

Wenn Sie sich nach Ende der Abmeldefrist von einer Prüfung abmelden möchten, ist dies nur aus triftigen Gründen möglich, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit. Dann müssen Sie unverzüglich ein Attest über eine bestehende Prüfungsunfähigkeit im Original vorlegen. Bitte informieren Sie auch die*den Prüfer*in per E-Mail, dass Sie nicht teilnehmen können.

Für das Attest gilt: Sie benötigen eine Bescheinigung über die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Sie können Ihre*n Ärztin*Arzt bitten, dieses Formular zu verwenden.

Wenn die*der Ärztin*Arzt selbst eine Bescheinigung ausstellt, notieren Sie darauf bitte Ihre Matrikelnummer und den bzw. die Namen der Klausur(en), an denen Sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen können.

Das Attest muss innerhalb einer Woche beim Sekretariat des Prüfungsausschusses Pharmazie eingereicht werden (per Post an: Frau Wiehlpütz, An der Immenburg 4, 53121 Bonn oder Sie werfen es im Altbau in das Postfach des Prüfungsausschusses).

Wenn das Attest eingegangen ist, wird es in der Regel am selben oder am nächsten Tag in Basis erfasst, Sie bekommen dann keine gesonderte Nachricht. Falls die*der Prüfer*in zunächst ein "nicht erschienen" eingetragen hat, wird dieser Eintrag überschrieben.

FAQs zur An- und Abmeldung von Prüfungen


Bei Anmeldeproblemen wenden Sie sich vor Ablauf der Anmeldefrist per E-Mail an das Studiengangsmanagement und geben dabei Ihren Namen, Matrikelnummer, Prüfung und eine Beschreibung des Problems an.

Wenn Sie am ersten Termin teilgenommen und nicht bestanden haben, können Sie sich erst dann für den zweiten Termin anmelden, wenn die Ergebnisse des ersten Termins in Basis eingetragen wurden.

Eine Nachmeldung ist in der Regel ausgeschlossen.

Jede nicht bestandene Prüfung kann dreimal wiederholt werden, insgesamt haben Sie also vier Versuche

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