Leistungsnachweise (Scheine)

Für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung müssen folgende Leistungsnachweise (Scheine) bestanden sein:

  • 1.1 Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
  • 1.2 Chemische Nomenklatur
  • 1.3 Chemie einschließlich Analytik organischer Arznei-, Hilfs- und Schadstoffe
  • 1.4 Toxikologie der Hilfsstoffe und Schadstoffe
  • 2.1 Quantitative Bestimmung anorganischer Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen (unter Einbeziehung von Arzneibuch-Methoden)
  • 2.2 Instrumentelle Analytik
  • 3.1 Arzneiformenlehre
  • 3.2 Physikalische Übungen für Pharmazeuten
  • 3.3 Mathematische und statistische Methoden für Pharmazeuten
  • 3.4 Physikalisch-chemische Übungen für Pharmazeuten
  • 4.1 Pharmazeutische Biologie I (Untersuchungen arzneistoffproduzierender Organismen)
  • 4.2 Kursus der Physiologie
  • 4.3 Mikrobiologie
  • 4.4 Pharmazeutische Biologie II (Pflanzliche Drogen)
  • 4.5 Cytologische und histologische Grundlagen der Biologie

Für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung müssen folgende Leistungsnachweise (Scheine) bestanden sein: 

  • 5.1 Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie
  • 6.1 Pharmazeutische Technologie einschließlich Medizinprodukte
  • 6.2 Biopharmazie einschließlich arzneiformenbezogener Pharmakokinetik
  • 7.1 Pharmazeutische Biologie III (biologische und phytochemische Untersuchungen)
  • 7.2 Biogene Arzneimittel (Phytopharmaka, Antibiotika, genetisch hergestellte Arzneimittel)
  • 8.1 Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher und der entsprechenden Normen für Medizinprodukte
  • 8.2 Arzneimittelanalytik (Drug Monitoring, toxikologische und umweltrelevante Untersuchungen)
  • 9.1 Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs
  • 9.2 Pharmakotherapie
  • 9.3 Klinische Pharmazie
  • 10.1 Wahlpflichtfach

Sammelbescheinigung für das LPA

Wenn Sie alle Leistungsnachweise (Scheine) des Grund- oder Hauptstudiums bestanden haben und sich erstmalig beim Landesprüfungsamt (LPA) zum Ersten bzw. Zweiten Staatsexamen angemeldet haben, wird eine entsprechende Sammelbescheinigung erstellt. Diese Sammelbescheinigung wird vom Prüfungsbüro Pharmazie fristgerecht an das LPA gesendet. Damit das reibungslos funktioniert beachten Sie unbedingt Folgendes:

  • Melden Sie sich zusätzlich zur Anmeldung beim LPA bis zum 10. Januar bzw. 10. Juni in BASIS für die Erstellung der Sammelbescheinigung an. Die Anmeldung startet zur gleichen Zeit wie für die Klausuren. Sie finden die Anmeldung unter „Prüfungsan- und -abmeldung“ im Bereich „Leistungen im Studiengang Pharmazie > Erster und zweiter Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung“. 
    Diese Anmeldung dient der Vorbereitung der Erstellung der Sammelbescheinigungen. Außerdem können wir Sie so einfacher informieren, wenn Ihre Sammelbescheinigung ans LPA versendet wurde.
  • Prüfen Sie bitte unbedingt, ob alle Scheine in Ihrem Transkript als „bestanden“ (BE) gelistet sind. Das Transkript finden Sie in Basis unter Funktionen > Notenspiegel > PDF-Übersicht: Leistungen. Dabei ist wichtig, dass das „bestanden“ (BE) auf oberster Ebene (im pdf fett gedruckt) erscheint und nicht nur bei den einzelnen Prüfungen. Wenn Scheine fehlen oder noch nicht korrekt eingetragen sind, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Anmeldefrist beim Prüfungsbüro Pharmazie (pastex@uni-bonn.de).
  • Die Deadline beim Landesprüfungsamt, bis zu der die Sammelbescheinigungen eingereicht werden müssen, ist der 23. Juli 2024. Ergebnisse von Prüfungen bis einschließlich 19. Juli 2024 können berücksichtigt werden. Bei der Klausurplanung wird darauf geachtet, dass sämtliche relevanten Klausuren zumindest beim ersten Termin rechtzeitig geschrieben werden können.

FAQ zur Sammelbescheinigung

Wenn bereits eine Sammelbescheinigung erstellt und an das LPA versendet wurde, erstellen wir keine neue. Die Sammelbescheinigung bleibt in Ihrer Prüfungsakte im LPA.

Ja, dies ist bis zur Anmeldefrist (10. Januar bzw. 10. Juni) möglich. Wenn Sie trotz Anmeldung beim LPA doch nicht an der Staatsexamensprüfung teilnehmen möchten, nehmen Sie bitte auch dort Ihren Antrag zurück.

Ja, wir benachrichtigen Sie per E-Mail.

In diesem Fall kann keine Sammelbescheinigung erstellt werden. Wir werden das LPA entsprechend informieren.

Teilnahme an Veranstaltungen des Hauptstudiums

Sie dürfen nur dann an Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen, wenn

  • Sie den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Erstes Staatsexamen) vollständig bestanden haben, oder
  • Sie im ersten Semester nach der erstmaligen Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Erstes Staatsexamen) sind und die Zulassungsvoraussetzungen zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfüllt sind.
Wird geladen