Studieninteressierte
Sie interessieren sich für ein Studium der Pharmazie, wissen aber nicht genau, ob der Studiengang zu Ihnen passt?
Hier finden Sie Hinweise zu Infoveranstaltungen, zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, zu Orts- und Fachwechsel, zur Zulassung höherer Fachsemester, zur Anerkennung über das Landesprüfungsamt sowie zum Thema Studium ohne Abitur.
Allgemeine Informationen
Die Pharmazie beschäftigt sich mit der Entwicklung, Herstellung, Anwendung und Wirkungsweisen von Arzneimitteln. Auf Grund dieser breiten Ausrichtung vermittelt das Grundstudium Grundlagen der:
- Chemie
- Biologie
- Medizin
In geringerem Umfang werden auch Physik und Mathematik gelehrt.
Um praktische Erfahrung zu sammeln, wird im Grundstudium wird im Rahmen der sogenannten „Famulatur“ ein achtwöchiges Praktikum in der Apotheke absolviert.
Darauf aufbauend wird im Hauptstudium der Fokus auf die spezifisch-pharmazeutischen Themenbereiche gelegt:
- Mit der Entdeckung und Entwicklung sowie den Wirkmechanismen einzelner Arzneimittel befasst sich die Pharmazeutische Chemie.
- Die Wirkung von Arzneimitteln und deren Umsetzung im Körper sind die zentralen Fragen der Pharmakologie.
- Die Pharmazeutische Biologie befasst sich mit Heilpflanzen, Mikroorganismen, zellfreie Systeme sowie deren Naturstoffe hinsichtlich ihrer Anwendung als Arzneimittel.
- Auf welche Art und Weise ein Arzneistoff verabreicht werden kann (Tablettenform, Tropfen, Salbe etc.), wird in der Pharmazeutischen Technologie erforscht.
- Die Klinische Pharmazie beschäftigt sich mit der Optimierung der Arzneimittelanwendung am und durch den Patienten.
Nach dem Hauptstudium folgt eine einjährige praktische Tätigkeit das sogenannte „praktische Jahr“. Ziel des Studiums ist die Approbation zum/zur ApothekerIn, welche durch Bestehen der staatlichen Pharmazeutischen Prüfung erreicht wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.Online-Self-Assessments (OSA)
Unsere Online-Self-Assessments (OSA) sind fachspezifische Studienorientierungstests, die Ihnen Einblicke in das jeweilige Fach geben. Mit ihnen können Sie online anhand von Aufgaben und Fragen in Ihrem eigenen Tempo überprüfen, ob Ihre Erwartungen an Ihr Wunsch-Fach realistisch sind und sich das Fach mit Ihren Interessen und Fähigkeiten deckt – kurzum: Wie gut das Fach zu Ihnen passt.
Ihr Ergebnis können nur Sie einsehen und Ihr „Abschneiden“ hat keinen Einfluss auf Ihre Zulassungs- oder Bewerbungschancen! Das OSA ist ein Angebot, das Ihnen bei Ihrer Studienorientierung helfen soll.
Infoveranstaltungen für Studieninteressierte
Hier finden Sie Informationen über aktuelle Infoveranstaltungen.Bonner Hochschultage
An zwei aufeinanderfolgenden Samstagen stellen sich die Geistes-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie die Naturwissenschaften und die Medizin vor. Stellen Sie sich online Ihr individuelles Wunschprogramm aus Vorträgen und Führungen zusammen und buchen Sie Ihr kostenloses On Campus-Ticket.
Wochen der Studienorientierung
Während der „Wochen der Studienorientierung“ können Schüler*innen an vielen NRW-Hochschulen ein spezielles Beratungsangebot nutzen und sich vor Ort über das Studium informieren. Auch die Universität Bonn beteiligt sich in jedem Jahr mit einem abwechslungsreichen Programm an der landesweiten Aktion.
Langer Abend der Studienberatung
Beim „Langen Abend der Studienberatung“ erhalten Sie in informativen Vorträgen und auf unserem großen Outdoor-Beratungsmarkt Antworten auf Ihre persönlichen Fragen und hilfreiche Tipps für einen erfolgreichen Studienstart.
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Studium ohne Abitur)
In der Regel benötigt man für die Zulassung zum Pharmaziestudium die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) als Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie aber eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben, können Sie die Hochschulzugangsberechtigung beim Studierendensekretariat der Universität beantragen. Grundlage hierfür ist die Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung – BBHZVO).
Für den Zugang zum Pharmaziestudium brauchen Sie eine Aufstiegsfortbildung (z. B. Meisterbrief) oder eine dem Pharmaziestudium fachlich entsprechende Ausbildung (z. B. PTA-Ausbildung). Ansonsten müssen Sie eine Zugangsprüfung bestehen, um die Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen.
In den meisten Fällen bewerben sich für den Zugang zum Pharmaziestudium ohne Abitur Pharmazeutisch-Technische Assistent:innen, die wegen der fachlich entsprechenden Ausbildung keine Zugangsprüfung ablegen müssen. Allerdings werden die Studienplätze im Fach Pharmazie ausschließlich von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben, wobei die Abiturnote ein entscheidendes Kriterium ist. Als Ersatz für die Abiturnote wird bei Bewerber:innen gem. BBHZVO das Ergebnis der Zugangsprüfung herangezogen. Ohne Zugangsprüfung ist dies bei PTAs eine 4,0, sodass Sie die Möglichkeit haben, diese Note zu verbessern, indem Sie Zugangsprüfung trotzdem ablegen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, an einem externen Studieneignungstest (PHAST) teilzunehmen. Ein Teil der Pharmaziestudienplätze wird ausschließlich nach dem Ergebnis dieses Test ohne Berücksichtigung der Abiturnote vergeben, wobei Sie aufgrund Ihrer Berufserfahrung zusätzlich einen Bonus erhalten.
Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung erhalten, gilt diese zunächst nur für das Fach Pharmazie an der Universität Bonn. Für andere Universitäten oder Studienfächer müssen Sie gesonderte Anträge stellen.
In jedem Fall sollten Sie vor der Beantragung der Hochschulzugangsberechtigung einen Termin mit der Fachstudienberatung Pharmazie vereinbaren, um sich über die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium, die verschiedenen Möglichkeiten gem. Berufsbildungshochschulzugangsverordnung und ggf. auch über die Inhalte der Zugangsprüfung zu informieren.
Orts- und Fachwechsel
Wenn Sie bereits mindestens ein Semester Pharmazie studiert haben oder mindestens ein Semester des Studiums anerkannt wurde, können Sie direkt beim Studierendensekretariat der Universität Bonn die Zulassung für ein höheres Fachsemester (2.-8. Fachsemester) beantragen. Die Stiftung für Hochschulzulassung vergibt nur Studienplätze im 1. Semester.
Für folgende Personenkreise kommt diese Bewerbungsmöglichkeit in Betracht:
Wenn Sie bereits an einer anderen Universität in Deutschland Pharmazie studieren, können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Dabei wird nur vorausgesetzt, dass Sie für Pharmazie eingeschrieben und nicht endgültig durch eine Lehrveranstaltung oder die Staatsexamensprüfung durchgefallen sind.
Wenn Sie im Ausland Pharmazie studieren (oder studiert haben), müssen Sie Ihre Leistungen zunächst vom Landesprüfungsamt anerkennen lassen (s. Anerkennung). Falls Ihnen mindestens ein Semester Studienzeit anerkannt wird, können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben.
Leistungen aus anderen Fächern (egal ob in Deutschland oder im Ausland erbracht) müssen Sie zunächst vom Landesprüfungsamt anerkennen lassen (s. Anerkennung). Wird Ihnen mindestens ein Semester Studienzeit anerkannt, können Sie die Zulassung für ein höheres Fachsemester beantragen.
Wenn Sie das Pharmaziestudium in Deutschland abgebrochen haben, können Sie Ihr Studium fortsetzen, indem Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben. Auch hier gilt, dass Sie nicht endgültig durch eine Lehrveranstaltung oder die Staatsexamensprüfung durchgefallen sein dürfen.
In allen drei Fällen lassen Sie bitte Ihre erbrachten oder anerkannten Leistungen im Prüfungsausschussbüro in das Prüfungsorganisationssystem BASIS der Universität Bonn eintragen.
Aufgrund der stark variierenden Zahl der Bewerber:innen und der zu vergebenden Studienplätze können über die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung für ein höheres Fachsemester keine Angaben gemacht werden.
Anerkennung über das Landesprüfungsamt (LPA)
Wenn Sie bereits in einem verwandten Studium oder in einem Pharmaziestudium im Ausland Leistungen erbracht haben, können Sie diese Leistungen für den Studiengang Pharmazie anerkennen lassen. Da es sich bei Pharmazie um einen Staatsexamensstudiengang handelt, sind für die Anerkennung nicht die Universitäten, sondern die Landesprüfungsämter zuständig.
Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen ist an das Landesprüfungsamt desjenigen Bundeslandes zu richten, in dem Sie Pharmazie studieren. Wenn Sie noch nicht Pharmazie studieren, ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden, zuständig. Wenn beide Kriterien nicht zutreffen, wenden Sie sich an das hessische Landesprüfungsamt.
Vom Landesprüfungsamt erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid, auf dem bescheinigt wird, welche Leistungsnachweise bei der Anmeldung zum Staatsexamen nicht mehr erbracht werden müssen. Außerdem können mit dem Anerkennungsbescheid Studienzeiten und Prüfungsleistungen angerechnet werden. Dabei sind hier unter Prüfungsleistungen nur Staatsexamenprüfungen (keine universitären Prüfungen) zu verstehen. Den Anerkennungsbescheid legen Sie bitte im Prüfungsausschussbüro vor, damit Ihre Leistungen in das Prüfungsorganisationssystem BASIS der Universität Bonn eingetragen werden.
Leistungsnachweise, die im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs Pharmazie in Deutschland erworben wurden, sind bundesweit gültig und müssen nicht anerkannt werden. Reichen Sie aber bitte Ihre Scheine beim Prüfungsbüro ein, damit Sie in unserem System eingetragen werden können.